Bereits im Sommer 2018 traf der Bundesfinanzhof die gerichtliche Entscheidung, das die Rolle der bKV als zentrales Personalinstrument festigt. Der BFH bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung: bKV kann als Sachbezug gewertet werden, wenn ausschließlich Versicherungsleistung erbracht und kein Geld bezahlt… Lesen Sie weiter …